Journalistenpreis
der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen in Rheinland und Westfalen
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Die Jury
  Dr. Ulrich Bittihn
Vorstandsvorsitzender des Fachausschusses Marketing der Kreditgenossenschaften in Rheinland und Westfalen

Helmut Dahlmann
Landesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes NRW

Jürgen Dörmann
"Haus Busch", Journalistenausbildung Hagen

Harald Heuer
Stellvertrender Leiter der Journalistenschule Ruhr, Essen

Wolfgang Jüngst
WISO-Redakteur, Zweites Deutsches Fernsehen

Wolfgang Kleideiter
Stellvertretender Chefredakteur,
Westfälische Nachrichten

Jens Reddeker
Redakteur, Neue Westfälische/nw-news.de

Claudia Schall
Chefredakteurin, Radio Köln

Horst Schreiber
Stellv. Vorsitzender des Fachausschusses Marketing der Kreditgenossenschaften in Rheinland und Westfalen

Dr. Julian Stech
Preisträger 2004 und Leiter
der Wirtschaftsredaktion des General-Anzeigers, Bonn

Ulli Tückmantel
Preisträger 2007 und Leiter des Ressorts "Report" der Rheinischen Post, Düsseldorf

Dr. Thorsten Weiland
Pressesprecher des RWGV

Georg Weishaupt
Preisträger 2004 und Redakteur des Handelsblatts, Düsseldorf
Thema Preis/Preisträger Teilnahme Initiatoren Kontakt

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Rheinisch-Westfälischer
Genossenschaftsverband e.V.
Dr. Thorsten Weiland
Pressestelle
Mecklenbecker Straße 235-239
48163 Münster
Telefon: 0251.7186-1020
Fax: 0251.7186-1029
E-Mail: presse@rwgv.de

 

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Rechtlicher Hinweis:
 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Eingereichte Beiträge dürfen nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden. Eingereichte Artikel werden nicht wieder zurückgeschickt. Alle Rechte der Artikel verbleiben bei den Autoren. Mit der Bewerbung um den Journalistenpreis der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen in Rheinland und Westfalen erklärt sich der Teilnehmer jedoch damit einverstanden, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen sowie der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband die prämierten Artikel dokumentieren und veröffentlichen. Auch die Namen der Preisträger dürfen die Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen sowie der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband öffentlich nennen.